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Achtung !!! Bei Verlängerung der PPL-Lizenz ab 01.12.2006 gelten bereits die Verlängerungs-bedingungen der JAR-FCL ...
Da bei diesem Thema immer wieder Fragen bzw. Unsicherheiten auftauchen, hier die wichtigsten Infos:
Ab 01.12.2006 gelten für alle PPL-Lizenzen (egal ob JAR- od. ICAO Lizenz) die Verlängerungsbedingungen der JAR-FCL. Ob nun der Schein national sprich nach ICAO oder JAR-FCL verlängern wird, spielt insofern keine Rolle da in jedem Fall eine neue PPL-Lizenz ausgestellt wird. Beide Lizenzen sehen gleich aus, nur steht bei einer ausgestellt nach den Normen der ICAO und bei der anderen nach Regelungen der JAR-FCL und Richtlinien der ICAO drauf. Der Unterschied zwischen nationaler und JAR-Lizenz besteht lediglich im Medical. Allerdings sind die Unterschiede marginal (nähere Infos bei Dr. Zikulnig 03172/6494). NEU: Das Medical ist in Zukunft auch bei einer ICAO-Lizenz mitzuführen.
Bitte rechtzeitig die Flugstunden, Medical und Übungsflug erfüllen bzw. durchführen. Es gibt keine "3 Monats-Gnadenfrist" mehr. Der Pilot ist für die Einhaltung seiner Fristen (Gültigkeit Lizenz, Gültigkeit Klassenberechtigung, Gültigkeit MEDEX) verantwortlich.
Gültigkeiten der PPL(A)-Lizenz
Grundsätzlich muss man zwischen verschiedenen Gültigkeiten beim JAR-PPL(A) unterscheiden:
Gültigkeit der Lizenz
Die Gültigkeit wird vom Ausstellungsdatum der neuen Lizenz berechnet und beträgt 5 Jahre. Mitzuführen sind Lizenz, Medical und ein Personalausweis. Nur so ist die Berechtigung letztendlich wirklich gültig.
Gültigkeit der Klassenberechtigung
Diese Gültigkeit wird von der letzten Gültigkeit der ICAO Lizenz berechnet und beträgt 2 Jahre. Früher wurde die gesamte Lizenz verlängert, jetzt wird die Klassenberechtigung alle 2 Jahre verlängert. Im Wesentlichen beschränkt sich diese auf SEP/TMG, also auf einmotorige Motorflugzeuge und Motorsegler. Wird ein Übungsflug mit Fluglehrer durchgeführt und wird dieser auf SEP (höherwertiges Flugzeug) durchgeführt, wird automatisch auch TMG mit verlängert. Vorsicht bei Nichterfüllung der Verlängerungsbedingungen, hier ist eine komplette Befähigungsprüfung vorgesehen. Allerdings eine Prüfung für TMG und eine für SEP.
Gültigkeit des Medicals
Diese Gültigkeit wird vom Datum der Untersuchung (Ausnahme bei Folgeuntersuchungen die innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf stattfinden) aus gerechnet und beträgt je nach Alter bei den PPL-Lizenzen zwischen 1 und 5 Jahre (siehe Tabelle unten). Das Medical muss mit der Lizenz mitgeführt werden.
Verlängerungsbedingungen PPL-Lizenz :
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Bestätigtes Formular CR SEP/TMG zur Verlängerung (Übungsflug ~ 1 Std. mit Fluglehrer, PDF: Übungsprogramm lt. JAR-FCL). Durchfallen kann man dabei nicht, jedoch sollte der Pilot die Übungen ausführen können. Es gibt keinen vorgegebenen Zeitrahmen.
Wichtig: Der Übungsflug ist vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung (aber max. 3 Monate vorher) mit einem Fluglehrer ( GSV Flugschule Graz ) zu absolvieren.
Der Fluglehrer überprüft auch bereits die Verlängerungsvoraussetzungen wie: Gültigkeit der Lizenz, Gültigkeit der Klassenberechtigung, Medical und Flugstunden. Der Fluglehrer bestätigt den Übungsflug und somit das durchgeführte Übungsprogramm.
Gültigkeitsdauer des Medicals nach JAR-FCL 3:
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Gültigkeit
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Lizenz
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Klasse
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Alter
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5 Jahre
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PPL
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Klasse 2
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Bis 30 Jahre
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2 Jahre
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PPL
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Klasse 2
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bis 50 Jahre
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1 Jahr
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PPL
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Klasse 2
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> 50 Jahre
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1 Jahr
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CPL / ATPL
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Klasse 1
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bis 40 Jahre
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½ Jahr
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CPL / ATPL
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Klasse 1
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> 40 Jahre
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Bei Medicals die 3 Monate vor Ablauf ausgestellt sind wird das Ausstellungsdatum des neuen Medicals herangezogen. Innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf ausgestellte Medicals erhalten das Datum der alten MEDEX.
Für nähere Auskünfte bezüglich Medical (ob ICAO oder JAR-FCL) steht Dr. Ronald Zikulnig, Siegried-Esterl-Gasse 17, 8160 Weiz unter 03172/6494 MO-DO 8-12, FR 8-10, MO u. DO 14-16 Uhr zu Verfügung. Ebenso weiß er die von der ACG genehmigten Internisten und HNO-Ärzte.
Verlängerung Type Rating und IFR
Typenberechtigungen
Variante I: 10 Route-Sektoren + PROF-Check
Variante II: 1 Route-Sektor + CHECK-Flug mit Examiner + PROF-Check
Beispiel Variante I:
10 Sektoren wurden bereits erfüllt. PROF-CHECK mit Examiner auf C501 (als SPA [Single Pilot Airoplane] + PIC [Pilot in Command]) werden die folgenden Typen verlängert: C501/551 als PIC, 500/550/560 als PIC verlängert. C525 und 560XL/XLS sind jeweils extra zu verlängern. Die IFR-Gültigkeit ist entsprechend mit zu verlägern, wenn der IFR-CHECK mitgemacht wird.
Beispiel Variante II:
Keine Flugstunden am Muster. 1 Route-Sektor + CHECK-Flug mit Examiner + PROF-CHECK mit Examiner auf C501 (als SPA [single pilot airoplane] + PIC [pilot in command]) werden die folgenden Typen verlängert: C501/551 als PIC, 500/550/560 als PIC. C525 und 560XL/XLS sind jeweils extra zu verlängern. IFR-Gültigkeit ist entsprechend mit zu verlägern, wenn IFR-CHECK mitgemacht wird.
Das heißt z.B. : Man macht mit dem Examiner einen LEG als CHECK-Flug und landet (kein T&Go) und den anderen LEG als PROF-Check. Die IFR-Gültigkeit ist entsprechend mit zu verlägern, wenn der IFR-CHECK mitgemacht wird.
ACHTUNG: Wenn mit einem SPA z.B. C501 (Turbine oder Kolben) ein IFR-Check gemacht wird, so wird auch die IFR-Berechtigung für SEP/MEP verlängert. Wird jedoch mit einem MPA z.B. C560 ein IFR-CHECK durchgeführt wird die IFR-Berechtigung für SEP/MEP nicht mitverlängert !! Die Differenzierung liegt hier im Unterschied SPA-/MPA-Betrieb.
Wissenswert
Flugbücher
Gemäß § 142 Abs. 8 ZLPV 2006 können die bisherigen Flugbücher noch bis zum Erwerb einer JAR-FCL Lizenz, längstens aber bis 01.06.2007, verwendet werden. D.h. JAR-Lizenz = JAR-Flugbuch.
Blockzeiten
Als Blockzeit können im VFR-Betrieb in der Regel 5min vor Start und 5min nach Landung angerechnet werden. Die Blockzeiten werden als Zeiten für die Verlängerung herangezogen.
Lizenz abgelaufen - Flugstunden nicht erfüllt
Ist nicht zu empfehlen, da hier eine Befähigungsprüfung mit einem Prüfer vorgesehen ist. In diesem Fall sind eine Prüfung für TMG und eine Prüfung für SEP vorgesehen. Bei der normalen Verlängerung wird die Klasse TMG automatisch mit SEP mitverlängert.
ACHTUNG: Es gibt keine 3 monatige "Gnadenfrist" mehr, in der man mit dem Fluglehrer die Zeiten nachfliegen konnte !!
Umwandlung ICAO PPL in JAR-PPL(A)
Mindestens 70 Flugstunden, Vetrautmachen mit JAR-FCL 1 (bestätigt man mit der Unterschrift am Antrags-Formular) und ein Funkerzeugnis (min. BFZ). Funk-Navigationskenntnisse werden von ICAO-PPL angerechnet.
Summary
Es hat sich am Aufwand zur Verlängerung einer PPL-Lizenz nicht wirklich etwas verschlechtert. Es sind sogar Erleichterungen und Vereinfachungen zu bemerken:
- Anzahl der Flugstunden von 25h auf 12h gesunken
- Bestätigung des Flugbuches werden selbst durchgeführt
- Blockzeitenregelung (würde bei 12x1h Flügen einen Gewinn von 2h bedeuten)
- Zeiten mit TMG (Touring Motor Glider) werden nach wie vor angerechnet
- Im Sinne der Sicherheit ist ein Übungsflug mit Fluglehrer dazugekommen
"Nachteil" gegenüber früher: Man ist selbst für die Einhaltung der Fristen verantwortlich !!
- Gültigkeit Klassenberechtigungen = 2 Jahre
- Gültigkeit Lizenz = 5 Jahre
- Gültigkeit MEDEX = 1-5 Jahre
Und diese Gültigkeiten haben alle verschiedene Ablaufdaten.... Naja daran muss man sich halt gewöhnen.
Sollte es noch Fragen dazu geben, oder sollten Fehler auftauchen ruft mich einfach an. Steff, GSV Flugschule Graz
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